Zuwendungsbestätigung |
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Um den Vorgang zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen durchzuführen, müssen die entsprechenden Datensätze markiert sein. Vorheriges filtern ist wie immer möglich. Das Drucken für einzelne Mitglieder kann ebenfalls durchgeführt werden.
WICHTIG: • Zuwendungsbestätigungen sollten nur bei gültigem Freistellungsbescheid bzw. Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid oder Feststellungsbescheid ausgestellt werden. • Die Daten können unter dem Punkt Verbandsdaten überprüft bzw. ab der, mit entsprechenden Rechten versehenen, Verbandsebene geändert werden.
Erstellen einer Zuwendungsbestätigung:
• Markieren Sie die gewünschten Datensätze. • Zum Starten des Vorgangs klicken Sie auf das Symbol
• Im folgenden Dialogfenster (Druckeinstellungen) muss neben dem Druckformat auch der Zeitraum gewählt werden.
• Die Bestätigung, dass die Gliederung die Voraussetzungen erfüllt, ist obligatorisch. Erst dann ist die Schaltfläche Drucken aktiv. • Die Schaltfläche Drucken startet den Druckvorgang.
TIPP: • Achten Sie unbedingt auf die Auswahl des richtigen Druckformats. • Im Regelfall nutzen Sie das Druckformat "Form ohne Faksimile“. Nach dem Ausdruck müssen Sie bzw. die für den Verein zeichnungsberechtigte Person die Zuwendungsbestätigung eigenhändig unterschreiben. Fehlt die eigenhändige Unterschrift, dann ist die Zuwendungsbestätigung steuerrechtlich unrichtig und darf nicht herausgegeben werden. • Das Druckformat "Form mit Faksimile“ dürfen Sie nur verwenden, wenn Sie dem Finanzamt die Umstellung auf eine maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung angezeigt haben. Die Verwendung eines Faksimiles und das Datum der Anzeige an das Finanzamt müssen in den Verbandsdaten eingetragen sein.
Ergebnis: • Das Ergebnis wird im Browser in einem neuen Tab dargestellt und kann anschließend gedruckt werden.
TIPP: • Zur Sicherheit steht die Datei "Voraussetzung zur Ausgabe von Zuwendungsbestätigung" zur Verfügung, die alle wichtigen Informationen zum Thema Zuwendungsbestätigung enthält. |