Vereinfachter Beitragsnachweis

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Neben der Zuwendungsbestätigung gibt es auch die Möglichkeit des vereinfachten Beitragsnachweises. Dieser Beitragsnachweis gilt, in Verbindung mit einem Beleg (z. B. Bankauszug), bis zu einem Betrag in Höhe von 200,00 €. Die Vorgehensweise ist ähnlich der Durchführung einer Zuwendungsbestätigung.

 

 

       Markieren Sie die gewünschten Datensätze.

       Zum Starten des Vorgangs klicken Sie auf das Symbol

 

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       Im folgenden Dialogfenster (Druckeinstellungen) kann neben dem Druckformat, der Zeitraum und das Quittungs-/Ausstellungsdatum gewählt werden.

 

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       Die Bestätigung, dass die Gliederung die Voraussetzungen erfüllt, ist obligatorisch. Erst dann ist die Schaltfläche Drucken aktiv.

       Die Schaltfläche Drucken startet den Druckvorgang.

 

TIPP:

       Zur Sicherheit steht die Datei "Voraussetzung zur Ausgabe von Zuwendungsbestätigung" zur Verfügung, die alle wichtigen Informationen zum Thema Zuwendungsbestätigung enthält.